Förderung Land Thüringen

Förderung aus Mitteln des Landes Thüringen 2025
(nur für Veranstalter aus dem Freistaat Thüringen) 

Richtlinie Link

Förderung im Bereich der landeskirchlichen Jugendarbeit 

1. Bearbeitungshinweise:

  1. Alle Anträge sind an den Bund der Evangelischen Jugend Mitteldeutschland  (BEJM) in Neudietendorf über das Förderportal des BEJM zu stellen.  https://www.bejm-online.de/foerderung/online-antraege-ekm/
  2. Antragsfrist zur Förderung für das Jahr 2025  aus dem „Landesjugendförderplan Thüringen“ ist der 31.1.2025
    Der Antrag wird nach Antragstellung bearbeitet. Sie bekommen einen Zwischenbescheid. Dieser gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn. Nach dem Eingang des Zuwendungsbescheides des Landes Thüringens erfolgt von Seiten der Geschäftsstelle die Bewilligung. Derzeit gehen wir davon aus, dass dies nicht vor dem Frühjahr 2025 erfolgen kann. 
  3. Anträge und Verwendungsnachweise unter 100,00 EUR sind nicht förderfähig!
  4. Die Tagessatzförderung sind max. 15 Euro je Tag und TN; Höchstförderung 2000 Euro pro Projekt.

Achtung!
Bitte unbedingt die Teilnehmendenliste des Landes Thüringens verwenden! Sie steht am Ende der Seite als Download bereit. Die Verwendung anderer Listen ist nicht möglich. Mit der Abrechnung der Maßnahme ist die TN-Liste im Orginal an die Geschäftsstelle per Post zu senden. 

Bitte beachtet die Datenschutzbestimmung des Landes Thüringen. Die Teilnehmer*innen sind über diese zu informieren. Bei Bedarf kann auf folgende Internetseite verwiesen werden:

https://www.bejm-online.de/asset/9OvNxx7nQYuma_DZMIOiEg/221129-datenschutzerklaerung-foerdergeschaeft-lang.pdf

2.  Verwendungsnachweis: Dieser hat spätestens 6 Wochen nach der Maßnahmen über das Onlineportal zu erfolgen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der Originalteilnehmendenliste.


3. Einzelantrag Juleica (Landesförderung Thüringen)

Hier sind Einzelanträge für Maßnahmen mit mindestens 10 Teilnehmede aus Thüringen möglich. Eine Förderung ist bis 100% möglich (außer Reisekosten der Teilnehmenden).

Zu den Juleica-Anträgen:

  • Anträge sollten bis zum 15.11. an den LJR Thüringen gestellt werden: post@ljrt-online.de
  • Anträge nach der dem 15.11. möglich und werden entsprechend der vorhanden HH-Mittel beschieden.
  • Die Anträge werden direkt an den Landesjugendring gestellt. Die BEJM-Geschäftsstelle ist hier nicht zuständig. Eine Kopie der Anträge an constance.goebhardt@ekmd.de  wäre dennoch wünschenswert. 
  • Bitte das Formular im Downlodbereich (siehe unten) verwenden. 
  • Bei beantragten Maßnahmen bitte einen vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragten. 

Ansprechpartnerin:
Constance Göbhardt, 036202 77135-03     


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